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19.01.2012 - München

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News - Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes

Das angepasste und geänderte Bundesdatenschutzgesetz zwingt Unternehmen zum Umdenken!


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Die vergangenen publik gewordenen Datenschutzskandale haben den Deutschen Bundestag dazu bewogen, seit dem 1. September 2009 Unternehmen und Behörden ab 9 Mitarbeitern zu zwingen, sich intensiver mit dem Datenschutz zu beschäftigen.

 

Die Änderungen des BDSG haben das Ziel, den Datenschutz signifikant zu erhöhen sowie Datenverlust umgehend zu veröffentlichen. Bei Verstößen drohen sehr hohe Bußgelder im sechs stelligen Bereich, d.h. Geldstrafen von bis zu EUR 300.000! Bei gravierenden organisierten Verstößen können die Geldstrafen die EUR 300.000 jederzeit übersteigen!



Die seit 01.09.2009 wirksamen BDSG-Änderungen führen dazu, nicht nur den Handel mit schützeswerten personenbezogenen Daten einzschränken und den Betroffenen wieder Herrscher seiner eigenen Daten werden zu lassen, sondern viel mehr auch den Betroffenen und jeweilige Aufsichtsämter über Datenverluste bzw. unrechtmäßiger Datenspeicherung sofort zu informieren. Bei größeren Datenverlusten müssen diese in überregionalen Tageszeitungen angezeigt werden.

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In der Praxis bedeutet dieses, dass der Betroffene der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zustimmt und dem Datenhandel nicht widerspricht (Opti-In-Verfahren). Das Opt-In-Verfahren besagt, dass Betroffene ihre Erlaubnis vorher bekunden, bevor es zur Werbe- bzw. Marketinaktvitäten mit ihren Daten kommt. Weitere Informationen über das BDSG finden sich beim Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt.

Des weiteren konnte sich der Deutsche Bundestag für den Handel von bereits erhobenen Daten auf eine Ubergangsfrist bis zum 31. August 2012 verständigen.

Mehr über die Auswirkungen des BDSG für Ihr Unternehmen erfahren Sie im Whitepaper "Änderungen des BDSG "! Dieses können Sie gerne jederzeit auch  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. anfordern!