AGB Deutschland PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ectacaom GmbH in Deutschland


§ 1 Geltungsbereich, Schriftform
Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Weitere oder abweichende Vereinbarungen sowie Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie in der schriftlichen Form vorliegen und schriftlich von uns angenommen werden. Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt in Eschborn/Taunus erkundigen und er ist dafür verantwortlich, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er Produkte exportieren darf. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Exportbedingungen uns gegenüber. Kunden werden auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen und können diese online unter www.ectacom-networks.com einsehen.

§ 2 Angebote / Preise
Alle von uns kommenden Angebote, d.h. elektronische, schriftlichen oder mündliche Angebote, stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Bei unseren Angeboten handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung, die für diesen vier Wochen ab Zugang bindend ist. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden zustande. Alle Preise gelten in Euro zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen behalten wir uns vor.

§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt zusätzlich den vereinbarten Versandkosten, z.B. Gefahr des Transports, Verlade- und Verpackungskosten, ab Lager Hohenbrunn. Etwaige Ausschlussfristen, z.B. nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp), muss der Kunde einhalten und ist dafür verantwortlich. Außer Paletten werden wir gemäß der geltenden Verpackungsverordnung nichts zurücknehmen, dieses gilt insbesondere für Transport- und sonstige Verpackungen. Der Kunde ist für die Entsorgung der Verpackung selbst verantwortlich und muss entsprechende Entsorgungskosten selbst tragen. Unsere genannten Lieferzeiten sind als nur annähernd vereinbart zu betrachten, setzen die Klärung aller technischen Fragen voraus und beginnen mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sobald die Ware bis zum Ende der Lieferzeit unser Lager verlassen hat, betrachten wir unsere Lieferzeiten als eingehalten. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen -jeweils auch bei unseren Vorlieferanten- sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferungen gehören, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Über diese Lieferstörungen werden wir den Kunden baldmöglichst informieren. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solche Teillieferungen berechtigt. Wird vom Kunden explizit Teillieferung gewünscht, so behalten wir uns vor, die durch die Teillieferung entstandenen Frachtkosten zu berechnen. Werden über die einmalige Teillieferung hinaus weitere Teillieferungen vom Kunden gewünscht, so werden für diese Teillieferungen die vollen Frachtkostenpauschalen berechnet. Transportschäden müssen sofort der Post, Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden. Technische sowie optische Änderungen bleiben bei allen Lieferungen vorbehalten. Kunden müssen sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller halten und dürfen nicht gegen deren Ureberrechtsbestimmungen verstoßen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, an den Vertragsprodukten incl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber bestehen. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert abgedeckt oder beseitigt werden. Der Kunde ist verpflichtet seine Kunden auf Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen. Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten, sollte pfleglich behandelt werden; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern und darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß §950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiters das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretene Forderungen dem Käufer zustehen. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sie sich nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch die Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen, welches nicht überschritten werden darf. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir jährliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Sämtliche offenen Forderungen werden durch die Überschreitung des Zahlungsziels sofort zur Zahlung fällig. Eine Verrechnung von Forderungen mit Verbindlichkeiten durch den Kunden ist nur möglich, wenn wir diesen schriftlich zustimmen. Sollten sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung die Kostenfaktoren ändern, haben wir das Recht, die Kosten an den Kunden weiterzugeben oder die Preise entsprechend zu ändern bzw. anzupassen.

§ 6 Gewährleistungspflichten / Untersuchungspflichten
Die Gewährleistungspflichten beginnen spätestens eine Woche nach Lieferung der Ware und verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei gebrauchter Ware sind Gewährleistungen ausgeschlossen. Kunden müssen gelieferte Waren nach Lieferung unverzüglich auf Mängel untersuchen. Erkennbare Mängel und verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt und in detaillierter Form mitgeteilt werden. Ohne detaillierter Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden. Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von fünf Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist), außer, der Mangel war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Waren werden die angefallenen Administrations- und Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet. Schadensersatzansprüche jedweder Art ? einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung ? sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden.

§ 7 Rücksendungen
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigem Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei, originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Rücksendungen muss ein Rücksendungsbegleitschein beiliegen, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Dabei muss eine von ectacom abzurufende Autorisierungsnummer, außen am Paket angebracht  werden. Ohne diese können keine Rücksendungen von uns angenommen werden. Einen Rücksendungsbegleitschein und eine RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Hohenbrunn unter +49 8102 89 52-0 oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Die Mitteilung einer RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung. Generell erfolgen Rücksendungen immer auf Gefahr des Kunden. Bei Annahmeverweigerungen werden wir Kunden eine Wiedereinlagerungspauschale in Rechnung stellen. Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb 1 Woche nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden. Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme zu verweigern.

§ 8 Haftung
Die Haftung bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert der von uns angebotenen Ware, und besteht nur, wenn wesentliche Vertragspflichten arglistig verletzt worden sind. Die Haftung für Folgekosten, entgangenen Gewinnen oder Vermögensschäden jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, wird ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr.

§ 9 Gültigkeit
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren sämtliche vorgehenden ihre Gültigkeit. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

§ 10 Geheimhaltung
Sowohl ectacom als auch Kunden sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

§ 11 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Der Gerichtsstand für alle sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist München, wobei sich ectacom vorbehält, Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.

ectacom GmbH
Dezember 2008